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Bike Light

  1. Vorwort
  2. Vorschriftsmäßiger Schrott
  3. Die Alternativen und ihre Probleme
  4. Die Forderungen an eine sichere Beleuchtungsanlage
  5. Lösungsansätze
    Scheinwerfertest
    Power LED
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Bike Light

Gedanken zum sicheren Fahrradlicht

1. Vorwort

Diese Seite enthält Gedanken zum Thema Fahrrad- Beleuchtung. Wer ein Fahrrad nicht nur als Freizeitgerät benutzt, der stößt schnell an die Grenzen der vorschriftsmäßigen Ausrüstung.

2. Vorschriftsmäßiger Schrott

Warum? Ein Fahrrad, dass (nur) mit einer vorschriftmäßigen Lichtanlage (siehe STVZO §67) ausgerüstet ist kann bei Dunkelheit eigentlich nur auf ebenen Straßen und weit weg vom normalen Straßenverkehr benutzt werden. Andernfalls gefährdet man sich selbst und andere.

Die Probleme einer herkömmlichen Beleuchtungsanlage (Dynamo mit Glühlampen):

  1. ausgerechnet dann, wenn helles Licht besonders wichtig ist, wie zum Beispiel auf Wegen mit schlechten Zustand oder auf steilen Uphills erzeugt der vorschriftmäßige Dynamo keinen ausreichenden Strom;
  2. das Licht eines vorschriftsmäßigen 2,4 Watt Scheinwerfers ist bei blendendem Gegenverkehr als gefährlich anzusehen weil Hindernisse oder Fußgänger viel zu spät erkannt werden,
  3. bei einem verkehrsbedingten Halt oder bei Schrittgeschwindigkeit ist das Licht dunkel, so dass die Gefahr besteht übersehen zu werden,
  4. beim Fahren mit höheren Geschwindigkeiten, wie zum Beispiel auf längeren Gefällestrecken können die Glühbirnen durchbrennen, mit der Folge, dass man plötzlich blindlings in die Dunkelheit rast. Scheinwerferbirnchen sind häufig nach sehr kurzer Zeit bereits defekt. Ein bekannter Hersteller gibt als mittlere Lebensdauer nur 100 Std. an.

Effektiv bedeutet dies, dass man als Radfahrer bei Dunkelheit ein großes Risiko eingeht! Man sollte immer ein Ersatzbirnchen dabei haben und wissen wie man es bei Dunkelheit einbaut. Hier geht es zu weiteren Kommentaren und Links: FAQ für Radfahrer

3. Die Alternativen und ihre Probleme

4. Forderungen an eine sichere Beleuchtungsanlage

Um sich Ärger mit Paragraphenreitern zu ersparen, sollten möglichst viele Forderungen des (nicht mehr zeitgemäßen) §67 der STVZO erfüllt sein. Wer sich nur ein wenig mit dieser Thematik beschäftigt, der erkennt sehr schnell, dass diese alte Verordnung nicht nur der technischen Weiterentwicklung, sondern auch der Sicherheit von Radfahrern schadet.

Dieser Fall ist Ende Oktober 2008 in der morgentlichen Dunkelheit eingetreten. Tatort: ein gemischter Rad- / Fußweg entgegen der Fahrtrichtung und damit zwangsläufig blendender Autoverkehr. Beim Versuch einem Jogger im letzten Moment auszuweichen hat sich der Autor bei einem Sturz schwere Verletzungen zugezogen. Die Hauptursache für den Sturz waren die schlechten Lichtverhältnisse, so dass ein Hindernis neben dem Radweg einfach nicht erkennbar war.

Als Konsequenz fährt er jetzt nur noch mit einem starken Helmscheinwerfer (mit bis zu 80 m Reichweite!). Dies ist ein Versuch sich gegen den Wahnsinn behördlich verordneter Unfallursachen wie linksseitige Radwege zu schützen. Die Rechtsprechung ist zu diesem Thema auch etwas weltfremd: Ein Radfahrer darf nur so schnell fahren, dass er im Bereich des Scheinwerferlichtes anhalten kann. Das vorschriftsmäßige Licht reicht jedoch nur für Schritttempo - also müsste ein Radfahrer ständig zu Fuß gehen, aber dann benötigt er auch keinen Scheinwerfer!

Es ist eine quasi legale Möglichkeit, denn die veralterten Vorschriften gelten nur für die Ausrüstung eines Fahrrads. Also montiert man sich eine vorschriftsmäßige Lichtanlage an das Fahrrad und einen für die SICHERHEIT notwendigen Power-Scheinwerfer auf den Helm! Das ist ohnehin viel vorteilhafter, denn der helle Lichtpunkt scheint immer dahin, wo man gerade hin sieht. Entgegen kommende Autofahrer blenden erstaunlich schnell ab, so dass man keine Fußgänger übersieht ;-)

5. Lösungsansätze

5.1 Zusatzscheinwerfer

Eine deutliche Verbesserung der Ausleuchtung und Sicherheit kann erreicht werden indem man zwei Scheinwerfer mit unterschiedlicher Technologie montiert: Ein direkt vom Nabendynamo gespeister vorschriftsmäßiger 2,4 Watt Scheinwerfer für den Nahbereich und ein zweiter stärkerer Scheinwerfer (5 Watt oder mehr) für den Fernbereich, der von einem Akku gespeist wird.

5.2 Scheinwerfertest mit alternativem Leuchtmittel

Halogen vs LED

Das Bild zeigt einen Vergleich zwischen drei typischen Scheinwerfern. Die Aufnahmen entstanden 2008 unter gleichen Bedingungen: Abstand 2 m von einer weißen Wand, (die Bildhöhe entspricht etwa 80 cm), Versorgung 6 Volt Akku, (LED mit Vorwiderstand zur Strombegrenzung auf < 0.7 A), Kameraeinstellung ISO800 F5,6 1/15s. In der Praxis wirkt das Licht des LED Scheinwerfers deutlich heller, da es keine Hell-Dunkel Kontraste enthält.

Scheinwerfertyp SIGMA Mirage SIGMA Mirage EVO Spot (Selbstbau) *1)
Leuchtmittel 2,4 Watt Halogenbirne 5 Watt Halogenbirne 3 Watt Power LED
Vorteil vorschriftsmäßig, kann direkt an einem Nabendynamo betrieben werden bessere Ausleuchtung als die 2,4 Watt Version, in der Praxis besseres "Fernlicht" gleichmäßige Ausleuchtung, bereits gutes Licht bei Schritt- Geschwindigkeit, vielfach höhere Zuverlässigkeit und Lebensdauer
Nachteil schwaches Licht, ungleichmäßige Ausleuchtung kann nicht direkt an einem Nabendynamo betrieben werden teures Leuchtmittel, Lampe ist (noch) nicht standardmäßig als Fahrradlicht käuflich *2)
Lampen

*1) Der Spot war ein Bausatz "LED Modul 3W" von CONRAD Elektronik (Nr. 176006, Anfang 2008). Er besitzt eine Reflektorlinse und ein Aluminiumguß-Gehäuse zur optimalen Kühlung der LED. Für den Betrieb zum direktem Anschluss an einen Nabendynamo wurde ein Gleichrichter aus 4 Shottky-Dioden eingebaut, ein Anschlusskabel und eine Lenkerhalterung nachgerüstet. Das Gehäuse wurde mit Silikon wasserfest abgedichtet und schwarz lackiert. Das Bild rechts zeigt den Power LED Spot (links) neben der Sigma Mirage EVO (rechts) an der Lenkerstange.

*2) Nachtrag 2009: Inzwischen gibt es fertig käufliche LED Fahrrad-Scheinwerfer, so dass eigene Bastelleien nicht unbedingt notwendig sind.

Hinweis: eine LED darf niemals ohne Strombegrenzung(!) direkt an eine niederohmige Spannungsquelle (wie z. B. ein Akku) angeschlossen werden. Das gilt aber NICHT bei Anschluß einer 3W LED an einem Nabendynamo, da dieser nur etwa max. 0,5A liefern kann. Schaltungstechnische Mittel zur Strombegrenzung würden nur den Wirkungsgrad und die Zuverlässigkeit verschlechtern.

5.3 Zusammenfassung

Das Licht der Power LED erscheint in dem obigen Test zwar als am schwächsten, was sich aber in der Praxis nicht bestätigt. Auf Grund der gleichmäßigeren Ausleuchtung (keine starken Hell-Dunkel Kontraste) ist die Power LED im Fahrbetrieb klar im Vorteil. Sie liefert bei Anschuß an einen Nabendynamo bereits bei niedrigen Geschwindigkeiten relativ viel Licht. D. h. schon beim Schieben des Bikes entsteht ein auffällig helles (Strobosscope-artiges) pulsierendes Licht. Man ist damit wirklich nicht übersehbar. Auf Offroad Strecken ist das Licht auch bei niedrigen Geschwindigkeiten soweit ausreichend, dass man nicht vom "rechten Pfad" abkommt.

Fazit: Eine Power LED ist die ideale Ergänzung zu einem Nabendynamo. Diese Kombination ist unübertroffen zuverlässig und liefert über den gesamten Geschwindigkeitsbereich ein gleichmäßiges Licht.
Lediglich bei blendendem Gegenverkehr oder auf schnellen Offroad Strecken benötig man einen leistungsstarken Zusatzscheinwerfer, der auf Grund der notwendigen hohen Leistung mit Akkus betrieben werden muss.


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